Benötige ich eine Baugenehmigung für meine Fertiggarage?
Wenn Sie den Bau einer Garage in Österreich planen, stellt sich die Frage nach der erforderlichen Baugenehmigung. Wir bieten Informationen zu Anzeige- und Genehmigungspflichten, benötigten Unterlagen sowie den spezifischen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern. Dadurch können Sie Ihren Garagenbau gesetzeskonform planen und umsetzen.
Baugenehmigung für Garagen: Landesbauordnung & lokale Bauvorschriften
Ob für die Errichtung eines überdachten und geschützten Stellplatzes in Form einer Garage oder eines Carports in Österreich eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind jedoch immer die Größe der Garage sowie die Bauart (gemauert oder Fertigteilkonstruktion) und ihre Position.
Generell werden in Österreich mehrere Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
- Anzeigepflichtige Bauvorhaben: Hier ist vor Baubeginn eine Bauanzeige erforderlich.
- Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Ist Ihr Bauvorhaben bewilligungspflichtig, muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Leider gibt es in Österreich keine einheitlichen Regelungen für den Bau von Garagen, da diese von Bundesland zu Bundesland variieren. Die jeweils geltenden Vorschriften sind in der entsprechenden Landesbauordnung festgelegt. Zusätzlich dazu haben jede Gemeinde und jeder Bezirk eigene Regelungen in Form von örtlichen Bauvorschriften.
Anzeigepflicht und Genehmigungspflicht
In der Regel fällt die Errichtung eines kleinen Gebäudes wie einer Garage oder eines Carports in die Kategorie der anzeigepflichtigen Bauvorhaben. Das bedeutet, dass keine Genehmigung erforderlich ist, sondern lediglich eine schriftliche Bauanzeige bei der Gemeinde eingereicht werden muss. Zu dieser müssen Baupläne, eine detaillierte Baubeschreibung, ein Lageplan des Baugrundstücks sowie eine Liste der direkten Nachbarn beigefügt werden. Außerdem müssen Angaben zu den Zufahrten gemacht werden. Die Gemeinde prüft diese Unterlagen und gibt dann entweder den Bau frei oder leitet ein Bewilligungsverfahren ein.
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein Bauantrag erforderlich, der eine Bauverhandlung nach sich zieht. Bei dieser werden alle beteiligten Parteien, einschließlich der Nachbarn, angehört. Der Antrag muss außerdem von Ihnen und einem Vertreter der zuständigen Baufirma unterzeichnet werden.
Da sich die einzelnen Regelungen sowie der Verfahrensablauf einer Bauanzeige innerhalb eines Bundeslandes unterscheiden können, ist es ratsam, sich vor der Errichtung einer Garage oder eines Carports direkt an die örtliche Gemeinde oder das zuständige Magistrat zu wenden.
Bauanzeige für Kleinbauwerke
Je nach örtlichen Bauvorschriften genügt es oft, eine Bauanzeige für „Kleinbauwerke“ einzureichen. Eine Baugenehmigung für einen Carport oder eine Garage ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.
Die lokalen Regelungen für Bauanzeigen und Baugenehmigungen orientieren sich in der Regel an den Maßen und der Position des geplanten Bauwerks. Entscheidend sind dabei vor allem:
- die eingenommene Fläche
- die Höhe des Bauwerks
- die Abstände zu Nachbargrundstücken und Wohngebäuden
Sollte eine Baugenehmigung erforderlich sein, verläuft der Prozess in einigen Gemeinden recht unkompliziert, während in anderen wiederum strenge Regeln befolgt und verschiedene Unterlagen eingereicht werden müssen (z. B. zu Dachlasten und Brandschutz). Erkundigen Sie sich in jedem Fall bei der zuständigen Gemeinde, da deren Regelungen von der jeweiligen Landesbauordnung abweichen können, insbesondere in Bezug auf Abstandsflächen und die Dachneigung bei bestimmten Giebelformen.
Bauanzeige & Baugenehmigung in den österreichischen Bundesländern: Lokale Regelungen
Soll ein Carport nicht als eigenständiges Gebäude, sondern lediglich als bauliche Anlage errichtet werden, ist keine Genehmigung erforderlich. Es genügt in diesem Fall eine einfache Bauanzeige. Hingegen gelten Garagen in Wien als „raumbildend“ und sind daher immer genehmigungspflichtig.
Niederösterreich
In Niederösterreich sind alle überdachten Stellplätze für Fahrzeuge genehmigungspflichtig. Das bedeutet, sowohl für den Bau eines Carports als auch einer Garage ist eine Genehmigung erforderlich.
Burgenland
Freistehende Nebengebäude mit einer Grundfläche von maximal 20 m² sind im Burgenland genehmigungs- und verfahrensfrei. Es ist lediglich eine geringfügige Bauanzeige erforderlich.
Oberösterreich
Ein Carport mit einer Grundfläche von maximal 35 m² kann in Oberösterreich ohne Genehmigung errichtet werden. Falls mehr als 50 % des Umfangs mit Wänden geschlossen sind, darf die Grundfläche maximal 15 m² betragen, um als genehmigungsfrei zu gelten. In diesen Fällen genügt eine einfache Bauanzeige. Bei größeren Maßen oder beim Bau einer Garage ist jedoch eine Genehmigung erforderlich.
Steiermark
Ein Carport mit einer maximalen Grundfläche von 40 m² kann in der Steiermark ohne Genehmigung errichtet werden. Eine Voraussetzung ist, dass der Stellplatz nicht mehr als drei geschlossene Seitenwände und ein Dach besitzt. Andernfalls unterliegt er der Genehmigungspflicht.
Salzburg
Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind die Regelungen in Salzburg eher streng, da hier in jedem Fall eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.
Tirol
Auch in Tirol gilt: Die Errichtung eines Carports und einer Garage ist in jedem Fall genehmigungspflichtig.
Kärnten
Für Carports ist keine Genehmigung erforderlich, solange die Grundfläche nicht mehr als 25 m² beträgt und die mittlere Wandhöhe 3,5 Meter nicht überschreitet. Für Garagen gilt eine maximale Grundfläche von 16 m² und eine Höhe der Außenwand von nicht mehr als 3,5 Meter, um als genehmigungsfrei zu gelten. In beiden Fällen ist jedoch eine Bauanzeige erforderlich.
Vorarlberg
Für ein Nebengebäude bis zu einer Grundfläche von 25 m² und einer maximalen Wandhöhe von 3,5 Metern ist keine Genehmigung erforderlich, jedoch ist eine Bauanzeige nötig. Die Vorschriften in Vorarlberg können je nach Ort variieren, daher sollte Ihre Gemeinde Ihr erster Ansprechpartner sein.
Jedenfalls Nachbarn mit einbeziehen
Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist und lediglich eine Anzeige ausreicht, sollten Sie nicht darauf verzichten, Ihre Nachbarn über das geplante Bauvorhaben zu informieren und deren Einverständnis einzuholen. Unser Tipp: Suchen Sie stets das direkte Gespräch mit Ihren Nachbarn, insbesondere wenn Sie unmittelbar an einer Grenze bauen.
Wir sind für Sie da! – Beschaffung notwendiger Unterlagen
Wenn Sie für Ihren Antrag eine Baubeschreibung, einen Einreichplan oder sonstige Dokumente benötigen, lassen Sie es uns wissen! Informieren Sie sich darüber, welche Unterlagen Ihre Gemeinde verlangt. Wir unterstützen Sie gerne, soweit es uns möglich ist!
Wenn Sie unsicher sind, welche Fertigteilgarage die richtige für Sie ist und welcher bürokratische Aufwand beim Bau zu erwarten ist, zögern Sie nicht, uns eine E-Mail an info@gardeon.at zu senden oder uns unter der Telefonnummer +43 720 022 376 anzurufen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl zu helfen und Sie über die erforderlichen Schritte zu informieren.
Brauchen Sie Rat?
Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@gardeon.at oder telefonisch unter+43 720 022 376. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Auswahl.