Brauche ich für meine Pergola eine Baugenehmigung?
Gerade im Sommer stellt eine Pergola den idealen Schattenspender dar. Auch wenn das Wetter einmal nicht mitspielt, hat eine Überdachung viele Vorteile. Vor dem Kauf und der Errichtung einer Pergola oder einer Terrassenüberdachung sollte geklärt werden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wir klären Sie auf, ab wann eine Genehmigungspflicht besteht, welche landesspezifische Regelungen zur Geltung kommen und was Sie bei der Antragsstellung beachten müssen.
Baugenehmigung für Pergolen: Baurecht und Landesbauordnung
In Österreich werden mehrere Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
- Anzeigepflichtige Bauvorhaben: Hier ist vor Baubeginn eine Bauanzeige erforderlich.
- Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Ist Ihr Bauvorhaben bewilligungspflichtig, muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Ob Sie in Österreich für die Errichtung einer Pergola eine Bewilligung benötigen, hängt also im Wesentlichen von den geplanten Maßen der Überdachung und von den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. Die entscheidenden Werte sind hier die Fläche in Quadratmeter und die Höhe der geplanten Überdachung. Auch die Nachbarn sollten bezüglich des Abstandes zu ihren Grundstücken miteinbezogen werden.
Die Genehmigungspflicht hängt auch von der Art der Überdachung ab. Für das Anbringen einer Markise als Sonnenschutz benötigen Sie keine Baugenehmigung, da es sich hierbei nicht um eine feste Überdachung handelt. Wird die Terrassenüberdachung jedoch direkt an einer Hausfassade errichtet, gilt dies als Um- und Ausbau eines bestehenden Gebäudes und erfordert eine Genehmigung, da es zu einer Beeinflussung der Statik kommen kann. Ähnliche Vorschriften gelten bei der Konstruktion einer freistehenden Pergola, die im Garten montiert wird.
Erfragen Sie auf jeden Fall die geltenden Vorschriften Ihrer Stadt oder Gemeinde, da sich diese wiederum von jenen des jeweiligen Bundeslandes unterscheiden können. Sollte Ihre geplante Konstruktion von Seiten des Bundeslandes genehmigungsfrei sein, kann Ihre Gemeinde dennoch eine Baugenehmigung anfordern. Ob Ihre Pergola aus Holz oder einem anderen Material gefertigt wird, spielt für die Baubehörde keine Rolle. Ebenfalls ist es irrelevant, ob Sie sich für ein Lamellendach oder eine andere Dachvariante entscheiden.
Genehmigungspflicht und regionale Vorschriften in Österreich
Die Errichtung einer Pergola ist in den österreichischen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die lokalen Regelungen orientieren sich an den geplanten Abmessungen der Pergola, also an deren Fläche und Höhe. Bis zu einer gewissen Größe zählen Pergolen und Terrassenüberdachungen in Österreich zu den bewilligungsfreien Bauvorhaben.
Um Ihnen einen Überblick über die geltenden Bauvorschriften zu verschaffen, haben wir die Regelungen der jeweiligen Bundesländer zusammengefasst:
Niederösterreich
In Niederösterreich zählt eine Pergola bis zu einer Grundfläche von 40 m² und einer Höhe von 3,5 m zu den bewilligungsfreien Bauvorhaben. Eine Meldepflicht besteht in diesem Fall trotzdem.
Burgenland
Bis zu einer Fläche von 20 m² benötigt man für Pergolen im Burgenland keine Genehmigung, jedoch muss das Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Oberösterreich
In Oberösterreich wird ab einer Grundfläche von 40 m² eine Genehmigung benötigt, darunter ist Ihr Bauvorhaben dennoch meldepflichtig.
Steiermark
In der Steiermark ist die Anlage einer Pergola bis zu einer Grundfläche von 40 m² anzeigepflichtig, darüber hinaus ist eine Genehmigung erforderlich.
Salzburg
In Salzburg wird für jedes Bauvorhaben und jeden Zubau, unabhängig von der Größe, eine Genehmigung benötigt.
Tirol
Terrassenüberdachungen und Pergolen sind in Tirol bewilligungsfrei, jedoch anzeigepflichtig.
Kärnten
In Kärnten brauchen Bauvorhaben bis zu einer Fläche von 40 m² und einer Maximalhöhe von 3,5 m keine Genehmigung.
Vorarlberg
Ähnlich wie in Tirol ist auch in Vorarlberg keine Genehmigung erforderlich, dennoch unterliegt das Bauvorhaben der Anzeigepflicht.
Berücksichtigung des Nachbarrechts
Selbst wenn Ihre Pergola keine Genehmigung erfordert, sollten Sie Ihre Nachbarn in Ihr Bauvorhaben miteinbeziehen. Insbesondere wenn Ihre Pergola einen Schatten auf das Nachbargrundstück wirft oder Sie eine Bepflanzung der Pergola in Form eines Laubenganges planen, sollten Sie dies immer mit Ihren Nachbarn absprechen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Wenn Sie den Bau einer Pergola planen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Baubehörde Ihrer Gemeinde stellen. Bauantragsformulare finden Sie auf den Webseiten der Bundesländer und Gemeinden, wobei diesen in der Regel weitere Unterlagen beigelegt werden müssen.
Dazu zählen in jedem Fall:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie ein Lageplan
- Grundbuchauszug
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Technische Begleitinformationen des Herstellers
- Statische Berechnungen
- Zustimmung des Nachbarn
Die Dauer des Bewilligungsverfahrens beträgt in der Regel bis zu acht Wochen.
Beachten Sie: Auch wenn Ihr Bauvorhaben als bewilligungsfrei gilt und Sie ohne Genehmigung eine Pergola errichten dürfen, müssen Sie bestimmte Vorschriften wie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, Mindestabstände oder Regelungen zum Denkmalschutz einhalten. Weitere baurechtliche Aspekte wie Brandschutz und die Zulassung der verwendeten Baustoffe müssen unbedingt berücksichtigt werden.
Wir sind bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen für Sie da!
Wenn Sie für Ihren Antrag eine Baubeschreibung, einen Einreichplan oder sonstige Dokumente benötigen, lassen Sie es uns wissen! Informieren Sie sich, was Ihre Gemeinde verlangt, und wir helfen Ihnen, wo wir können!
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Senden Sie uns eine E-Mail an die Adresse info@gardeon.at oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 720 022 376 an. Wir werden Ihnen gerne bei der Auswahl weiterhelfen.