Benötige ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?
Gartenhäuser erfreuen sich großer Beliebtheit, denn sie bieten nicht nur praktischen Stauraum für Gartengeräte und Gartenmöbel, sondern dienen auch als gemütlicher Rückzugsort.
Wenn Sie beabsichtigen, ein Gartenhaus zu errichten, sollten Sie sich zunächst darüber informieren, ob dafür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Hier erfahren Sie, ab wann eine Genehmigung benötigt wird, welche landesspezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland gelten und was Sie bei der Antragsstellung beachten müssen.
Baugenehmigung für Gartenhäuser: Baurecht und Landesbauordnung in Österreich
Grundsätzlich werden in Österreich drei Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
- Anzeigepflichtige Bauvorhaben: Hier ist vor Baubeginn eine Bauanzeige erforderlich.
- Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Ist Ihr Bauvorhaben bewilligungspflichtig, muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Die entscheidenden Faktoren, um ein Gartenhaus ohne Genehmigung errichten zu können, sind hierbei die geplante Größe, die Nutzungsabsicht und der Standort inner- oder außerhalb eines Bebauungsgebietes.
Die Größe des Gartenhauses ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt und wird in Quadratmetern angegeben. Bezüglich der Nutzung sind Gartenhäuser in vielen Bundesländern nur dann bewilligungsfrei, wenn sie keine Toilette oder Feuerstätte haben und nicht als dauerhafter Wohnort genutzt werden. Außerdem darf ein Gartenhaus weder als Garage noch als Unterstand für Tiere dienen.
Ebenfalls entscheidend ist, ob Ihr Gartenhaus problemlos wieder abgebaut werden kann. Wenn Sie Ihren Geräteschuppen zum Beispiel auf einem Fundament errichten wollen, ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Strom- und Kanalanschlüsse ziehen ebenfalls eine Genehmigungspflicht mit sich, auch wenn das Gartenhaus die bewilligungspflichtige Größe unterschreitet.
Darüber hinaus können nicht nur das Land, sondern auch die Gemeinden eigene Vorschriften bezüglich des Standortes gelten machen und sich auf bestehende Bebauungspläne berufen. Dabei wird zwischen Innen- und Außenbereich eines Gemeindegebiets unterschieden. Der Innenbereich bezeichnet Grundstücke und Flächen, die sich auf einem erschlossenen Bau- oder Wohngebiet befinden. Unter einem Außenbereich werden Grundstücke verstanden, die sich nicht innerhalb eines bestehenden Bebauungsplans befinden und in vielen Fällen genehmigungspflichtig sind. Meistens handelt es sich dabei um landwirtschaftliche Nutzflächen.
Schrebergärten stellen eine Ausnahme dar: Wer in einer Kleingartenanlage ein Gebäude errichten will, muss das Bundeskleingartengesetz berücksichtigen. Hier ist ein Gartenhaus oder eine Laube bis zu einer Größe von 24 m² baugenehmigungsfrei, darf jedoch nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden.
Genehmigungspflicht und regionale Vorschriften in den österreichischen Bundesländern
Grundsätzlich kann man von folgendem Richtwert ausgehen: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen und eine Bewilligungspflicht vermeiden wollen, sollten Sie ein Gartenhaus mit maximal 10 Quadratmetern Grundfläche planen.
Da sich die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer jedoch oft erheblich voneinander unterscheiden, haben wir Ihnen die einzelnen Bauvorschriften in einer Übersicht zusammengefasst. Ein Gartenhaus wird in den jeweiligen Landesbauordnungen in der Regel als eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten definiert.
Wien
Wenn Ihr Gartenhaus kleiner als 12 m² und nicht höher als 2,5 m ist, benötigen Sie weder eine Bewilligung noch eine Bauanzeige.
Niederösterreich
Ist Ihr Gartenhaus kleiner als 10 m² Grundfläche und niedriger als 3 Meter, ist es bewilligungs-, anzeige- und meldefrei.
Burgenland
Eine Baubewilligung ist erst erforderlich, wenn die Nutzfläche eines Gebäudes mehr als 200 m² aufweist. Bis zu dieser Fläche ist dennoch eine Bauanzeige einzuholen, bei der auch die schriftliche Zustimmung aller Eigentümer notwendig ist, deren Grundstücke weniger als 15 m von den Baufronten entfernt sind.
Oberösterreich
Bis zu einer maximalen Grundfläche von 70 m² ist weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich.
Salzburg
Nebenanlagen mit weniger als 12 m² Grundfläche und einer maximalen Höhe von 2,5 m sind von einer Baubewilligung befreit.
Steiermark
Gebäude sind bewilligungsfrei, wenn sie niedriger als 3 m sind und eine Gesamtfläche bis 40 m² vorliegt. In den meisten Gemeinden besteht dennoch Anzeigepflicht.
Kärnten
Gartenhäuser und Schuppen bis zu 25 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe benötigen keine Bewilligung, eine Bauanzeige ist dennoch erforderlich.
Tirol
In Tirol sind Schuppen und Gartenhäuser bis zu einer Grundfläche von 15 m² und einer Höhe von 2,8 m bewilligungsfrei. Für das Bauvorhaben ist dennoch eine Anzeige erforderlich.
Vorarlberg
Gartenhäuser bis zu einer Grundfläche von 25 m² und einer Höhe bis 3,5 m sind in Vorarlberg genehmigungsfrei. Eine Anzeigepflicht besteht trotzdem immer.
Abstand zu Nachbarn bei Gartenhäusern
Die Nachbarn, d.h. die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, müssen bei vielen Bauvorhaben mit einbezogen werden – sie müssen informiert oder sogar um schriftliche Zustimmung gebeten werden. Wir raten Ihnen, in jedem Fall das Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen und Sie über Ihr Vorhaben zu informieren.
Selbst wenn Ihr Bauvorhaben also nicht der Genehmigungspflicht unterliegt, sollten Sie den Abstand zum Nachbarn und die Höhe des Gartenhauses nicht außer Acht lassen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Baubehörde Ihrer Gemeinde bzw. des Magistrats nach den geltenden Regelungen zur Grenzbebauung. In der Regel beträgt der Grenzabstand 3 Meter. Direkt an der Grundstücksgrenze darf nur ein genehmigungsfreies Gebäude errichtet werden, dessen Wandhöhe 3 m nicht überschreitet und dessen Gesamtlänge je Grundstücksgrenze maximal 9 m beträgt.
Bauantrag: Was brauche ich für eine Baubewilligung?
Stellen Sie Ihren Bauantrag rechtzeitig bei der zuständigen Baubehörde und beachten Sie, erst mit Ausstellung der Genehmigung mit dem Bau zu beginnen. Bauanträge müssen zudem genaue Angaben enthalten über:
- die geplante Größe des Gartenhauses
- die Materialien, die für den Bau verwendet werden
- die Lage auf dem Grundstück
- eine statistische Berechnung
- die Zustimmung der Nachbarn
Ein Lageplan Ihres Grundstückes, in dem alle Abstände und Grenzen aufgezeigt sind, sowie eine genaue Baubeschreibung sind in jedem Fall beizulegen.
Wir unterstützen Sie gerne!
Sie benötigen eine Baubeschreibung, einen Einreichplan oder sonstige Dokumente? Erkundigen Sie sich nach den Anforderungen bei Ihrer örtlichen Baubehörde. Natürlich stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite!
Brauchen Sie Rat?
Senden Sie uns eine E-Mail an die Adresse info@gardeon.at oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 720 022 376 an. Wir werden Ihnen gerne bei der Auswahl weiterhelfen.
- FAQ – Fragen und Antworten
- Was für ein Gartenhäuschen sollte ich auswählen?
- Gartenhaus aus Metall: Moderne Optik im Garten
- Was für Maße sollte mein Gartenhäuschen haben?
- Was für Materialien benutzen wir?
- Ist das Häuschen beständig?
- Welche Putzfarbe?
- Welches Dach?
- Was muss ich vor dem Aufstellen meines Gartenhäuschens vorbereiten?
- Wie verläuft die Montage?
- Die technische Ausführung
- Was können wir für Sie tun?