Benötige ich für meinen Carport eine Baugenehmigung?
Ein Carport ist das ganze Jahr über praktisch und bietet nicht nur im Winter Schutz vor Eis und Schnee für Ihr Fahrzeug. Egal ob Regen, herabfallende Äste, Hagel oder Vogelkot – ein Carport ist eine kostengünstige und unkomplizierte Alternative zur Garage. Allerdings ist es wichtig, sich schon vor der Planung zu erkundigen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wir informieren Sie, unter welchen Bedingungen eine Genehmigung maßgeblich ist, welche regionalen Unterschiede es gibt, wie Sie einen Bauantrag stellen und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Baugenehmigung für Carports: Baurecht und Landesbauordnung
Generell werden im österreichischen Baurecht mehrere Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
- Anzeigepflichtige Bauvorhaben: Hier ist vor Baubeginn eine Bauanzeige erforderlich.
- Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Ist Ihr Bauvorhaben bewilligungspflichtig, muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Überdachte Stellplätze fallen laut Baurecht unter feststehende bauliche Anlagen und sind in der Regel bewilligungspflichtig. Die Regelungen können sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da in jeder Landesbauordnung eigene Vorschriften gelten. Daneben entscheiden auch die Gemeinden, ob und welche Genehmigung erforderlich ist. Entscheidende Faktoren sind dabei vor allem die Abmessungen des Carports, also die Grundfläche in Quadratmeter, die Wandhöhe sowie der Abstand zu angrenzenden Grundstücken in Meter.
Außerdem ist es wichtig, immer die geltenden Vorschriften des Denkmal- und Umweltschutzes zu beachten und sich bei der zuständigen Baubehörde Ihrer Gemeinde über geltende Bebauungspläne zu informieren. Für Bauvorhaben im Außenbereich eines Baugebiets ist immer eine Genehmigung erforderlich.
Lassen Sie auch Auflagen bezüglich des Brandschutzes nicht außer Acht: Ein Carport stellt laut Bauordnung lediglich einen überdachten Stellplatz für Fahrzeuge dar und darf nicht als Abstellraum genutzt werden.
Wenn Ihr Bauvorhaben als verfahrensfrei gilt, ist in vielen Fällen dennoch eine Bauanzeige notwendig, mit der Sie Ihre Gemeinde über Ihr Vorhaben in Kenntnis setzen.
Genehmigungspflicht und regionale Vorschriften in Österreich
Da die Auflagen für die Errichtung eines Carports in Österreich nicht bundesweit geregelt sind, gelten in jedem Bundesland eigene Bestimmungen. Diese fallen sehr unterschiedlich aus, weshalb wir Ihnen jetzt einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften verschaffen.
Wien
In Wien ist für die Errichtung eines Carports, dessen Grundfläche kleiner als 25 m² ist, keine Bewilligung notwendig. Die maximale Höhe beträgt 2,5 Meter.
Niederösterreich
In Niederösterreich zählen überdachte Unterstellplätze wiederum immer zu den bewilligungspflichtigen Bauvorhaben.
Burgenland
Im Burgenland ist für einen Carport ab einer Bruttogrundfläche von 20 m² eine Genehmigung erforderlich, wobei die Höhe des Carports maximal 2 Meter betragen darf. Alles unter diesen Maßen zählt im Burgenland zu den geringfügigen Bauvorhaben.
Oberösterreich
In Oberösterreich darf ein Carport eine Grundfläche von 35 m² einnehmen, um genehmigungsfrei zu sein, wobei maximal 50 % des Umfangs mit Wänden geschlossen sein müssen. Sind mehr als 50% geschlossen, verringert sich die genehmigungsfreie Größe auf 15 m². Sollte Ihr Carport als genehmigungsfrei gelten, müssen Sie Ihr Bauvorhaben dennoch anzeigen.
Steiermark
Ein Carport darf in der Steiermark eine maximale Bruttogrundfläche von 40 m² einnehmen und inklusive Dach maximal vier geschlossene Seiten aufweisen.
Salzburg
In Salzburg sind die Regelungen vergleichsweise streng: Für die Errichtung eines Carports wird immer eine Baugenehmigung benötigt.
Kärnten
In Kärnten darf ein Carport eine maximale Fläche von 25 m² einnehmen, wobei die Wandhöhe 3,5 Meter betragen darf.
Tirol
Ähnlich wie in Salzburg wird auch in Tirol für die Errichtung eines Carports immer eine Bewilligung benötigt.
Vorarlberg
In Vorarlberg benötigen Sie für Ihren Carport keine Baugenehmigung, Sie müssen den Bau jedoch bei Ihrer Gemeinde melden.
Berücksichtigung des Nachbarrechts
Selbst wenn für die Errichtung eines Carports keine Genehmigung benötigt wird, sollten Sie die Nachbarn informieren – vor allem, wenn Sie nahe an einer Grundstücksgrenze bauen möchten. Wir raten Ihnen, immer das Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen und deren Zustimmung einzuholen.
Wie stelle ich einen Antrag für meinen Carport?
Sollten Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung benötigen, ist Ihre erste Anlaufstelle immer die zuständige Baubehörde Ihrer jeweiligen Gemeinde. Vor Ort oder auf deren Webseite erhalten Sie das erforderliche Antragsformular, wobei diesem – je nach Gemeinde – noch weitere Unterlagen beizulegen sind:
- Baubeschreibung und Bauplan
- Lageplan des Baugrundstücks
- Angaben zur Statik
- Zustimmung des Nachbarn bei Grenzbebauung
Das Genehmigungsverfahren kann sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen. Starten Sie Ihr Bauvorhaben dennoch erst, wenn Ihnen die Genehmigung erteilt wurde.
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Unterlagen!
Informieren Sie sich darüber, welche Unterlagen Ihre Gemeinde verlangt. Wenn Sie für Ihren Antrag eine Baubeschreibung, einen Einreichplan oder sonstige Dokumente benötigen, lassen Sie es uns wissen! Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Brauchen Sie Rat?
Senden Sie uns eine E-Mail an die Adresse info@gardeon.at oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 720 022 376 an. Wir werden Ihnen gerne bei der Auswahl weiterhelfen.