Die baurechtlichen Grundlagen für das Wohnen im Gartenhaus
Unter Wohnen wird der dauerhafte Aufenthalt in einem Gebäude verstanden, in dem man auch seinen Erst- bzw. Hauptwohnsitz meldet. Während das Übernachten (auch z.B. für mehrere Wochen im Sommer) im Gartenhaus problemlos möglich ist, muss das dauerhafte Wohnen genehmigt werden.
Ein Gartenhaus, das zur dauerhaften Nutzung gedacht ist, braucht natürlich Sanitäranlagen (bzw. Kanalanschlüsse), Strom- und Wasseranschlüsse. Diese darf man nicht einfach einrichten bzw. von Hauptleitungen zum Haus abzweigen, dafür ist immer eine Baugenehmigung für das Gartenhäuschen notwendig. Was die jeweiligen Auflagen dafür sind, ist am besten im Vorhinein bei der Baubehörde der Gemeinde in Erfahrung zu bringen.
Geht es um ein schon bestehendes Gartenhaus, das nun auch zum Wohnen genutzt werden soll, muss bei der Baubehörde ein Umnutzungsantrag gestellt werden. Ob dieser genehmigt wird, hängt davon ab, welche Nutzung für das Gebiet laut Bebauungs- bzw. Flächenwidmungsplan vorgesehen ist – handelt es sich um ein gemischtes Wohn- und Freizeitgebiet, stehen die Chancen gut. Bei Grünland oder Gewerbegebiet dagegen ist die Genehmigung eines Wohngebäudes nicht vorgesehen.
Um als Hauptwohnsitz dienen zu können, muss ein Gartenhaus bzw. das dazugehörige Grundstück auch an einer Straße liegen, über eine Hausnummer und einen Briefkasten verfügen. Was die weiteren Auflagen sind – etwa in Bezug auf Entwässerung, Schall- und Feuerschutz sowie Wärmedämmung -, darüber gibt jeweils die Baubehörde Auskunft.
Ein Kleingartenhäuschen zum Wohnen nutzen
Im Kleingartenverein gelten noch einmal andere Nutzungsregeln. Hier ist die Errichtung eines Gartenhauses problemlos möglich, aber die dauerhafte Nutzung ist nicht gestattet. Tut man das illegaler Weise, kann das sogar zur Kündigung des Nutzungsvertrags führen! Der Aufenthalt über das Wochenende oder im Sommer ist in der Regel unproblematisch, solange man seine Nachbarn nicht stört, Ruhezeiten und auch Vorgaben in Bezug auf das Erscheinungsbild von Häusern, Zäunen u.Ä. einhält. Wie viel Fläche im Kleingarten maximal verbaut werden darf, hängt von den lokalen Baubestimmungen ab, so sind es etwa in Wien max. 50 Quadratmeter oberirdisch. Zu bedenken ist beim Bauen im Kleingartenverein auch noch, dass die Wege üblicherweise sehr schmal sind, was es schwierig macht, mit Baugerät wie Kränen und schweren Maschinen zu arbeiten – schon das Entfernen des Aushubs für ein Fundament kann eine gewisse Herausforderung darstellen.