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Wohnen im Gartenhaus – Darf man im Gartenhaus wohnen?

Isolierter Geräteraum GARDEON mit Glastür
Veröffentlicht am 13.06.2022 12:57

Grundsätzlich ist ein Gartenhaus natürlich kein Wohnhaus – aber wer sich ein maßangefertigtes Gartenhaus auf sein Grundstück stellt, seinen Garten hegt und pflegt und gerne Stunden und Tage in seinem ruhigen, abgeschiedenen Garten verbringt, stellt sich verständlicherweise die Frage, ob er nicht zumindest für eine Zeit lang auch im Gartenhaus wohnen könnte. Doch ist das überhaupt erlaubt und was ist dafür aus baurechtlicher Sicht zu beachten?

Die baurechtlichen Grundlagen für das Wohnen im Gartenhaus

Unter Wohnen wird der dauerhafte Aufenthalt in einem Gebäude verstanden, in dem man auch seinen Erst- bzw. Hauptwohnsitz meldet. Während das Übernachten (auch z.B. für mehrere Wochen im Sommer) im Gartenhaus problemlos möglich ist, muss das dauerhafte Wohnen genehmigt werden.

Ein Gartenhaus, das zur dauerhaften Nutzung gedacht ist, braucht natürlich Sanitäranlagen (bzw. Kanalanschlüsse), Strom- und Wasseranschlüsse. Diese darf man nicht einfach einrichten bzw. von Hauptleitungen zum Haus abzweigen, dafür ist immer eine Baugenehmigung für das Gartenhäuschen notwendig. Was die jeweiligen Auflagen dafür sind, ist am besten im Vorhinein bei der Baubehörde der Gemeinde in Erfahrung zu bringen.

Geht es um ein schon bestehendes Gartenhaus, das nun auch zum Wohnen genutzt werden soll, muss bei der Baubehörde ein Umnutzungsantrag gestellt werden. Ob dieser genehmigt wird, hängt davon ab, welche Nutzung für das Gebiet laut Bebauungs- bzw. Flächenwidmungsplan vorgesehen ist – handelt es sich um ein gemischtes Wohn- und Freizeitgebiet, stehen die Chancen gut. Bei Grünland oder Gewerbegebiet dagegen ist die Genehmigung eines Wohngebäudes nicht vorgesehen.

Um als Hauptwohnsitz dienen zu können, muss ein Gartenhaus bzw. das dazugehörige Grundstück auch an einer Straße liegen, über eine Hausnummer und einen Briefkasten verfügen. Was die weiteren Auflagen sind – etwa in Bezug auf Entwässerung, Schall- und Feuerschutz sowie Wärmedämmung -, darüber gibt jeweils die Baubehörde Auskunft.

Ein Kleingartenhäuschen zum Wohnen nutzen

Im Kleingartenverein gelten noch einmal andere Nutzungsregeln. Hier ist die Errichtung eines Gartenhauses problemlos möglich, aber die dauerhafte Nutzung ist nicht gestattet. Tut man das illegaler Weise, kann das sogar zur Kündigung des Nutzungsvertrags führen! Der Aufenthalt über das Wochenende oder im Sommer ist in der Regel unproblematisch, solange man seine Nachbarn nicht stört, Ruhezeiten und auch Vorgaben in Bezug auf das Erscheinungsbild von Häusern, Zäunen u.Ä. einhält. Wie viel Fläche im Kleingarten maximal verbaut werden darf, hängt von den lokalen Baubestimmungen ab, so sind es etwa in Wien max. 50 Quadratmeter oberirdisch. Zu bedenken ist beim Bauen im Kleingartenverein auch noch, dass die Wege üblicherweise sehr schmal sind, was es schwierig macht, mit Baugerät wie Kränen und schweren Maschinen zu arbeiten – schon das Entfernen des Aushubs für ein Fundament kann eine gewisse Herausforderung darstellen.

Was ist für das Wohnen im Gartenhaus noch zu bedenken?

  • Vorschriften für Feuerschutz, Entwässerung, Schallschutz – fragen Sie bei der Baubehörde nach, idealerweise schon, bevor Sie mit der Planung beginnen!
  • Isolierung: Für eine dauerhafte oder zumindest längerfristige Nutzung sollten Sie bedenken, dass das Fundament und die Dämmung besser isoliert werden müssen als bei einem üblichen Holzhäuschen. Die Wandstärke, die für die Dämmung notwendig ist, ist in die gesamte Nutzfläche einzuberechnen, d.h. je dicker die Wände, desto geringer die Nutzfläche zum Wohnen!
  • Hausanschlüsse: Wird das Gartenhaus am eigenen Grundstück gebaut, lassen sich Anschlüsse für Strom, Wasser und Kanal üblicherweise von Hausanschlüssen abzweigen bzw. verlängern.
  • Alternativen zu herkömmlichen Anschlüssen: Beim Heizen und Kochen können Sie sich mit Solaranlage, Pelletofen, Gasherd mit Propanflaschen oder noch spartanischer mit dem Campingkocher behelfen. Für das Wasser ist für eine gewisse Zeit lang die Nutzung von abgekochtem Wasser aus Behältern und für das Brauchwasser das Sammeln von Regenwasser ein guter Ersatz. Zu bedenken sind dabei allerdings Abwassersammelbehälter bzw. für die Toilette auch eine Sammelgrube, die regelmäßig durch einen Fachbetrieb geleert werden muss. Eine Alternative zu einer herkömmlichen Toilette kann auch eine außen angebrachte Komposttoilette sein.

Wohnen im Gartenhaus kann also durchaus möglich sein, erfordert aber eine gewisse Planung und Vorbereitung. Wenn Sie schon in der Planung mit Profis zusammenarbeiten, vermeiden Sie Fehler und sorgen dafür, dass Ihr Projekt schnell und sauber umgesetzt wird.